Unternehmen und Soloselbständige erhalten ab sofort Unterstützung!
Seit dem 10.02.2021 ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III für betroffene Unternehmen und Soloselbständige endlich möglich.
Voraussetzungen sind Umsatzeinbußen von mindestens 30% bei Unternehmen. Bundeseinheitlich werden die Anträge auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt.
Soloselbständige müssen sich mit der Antragstellung noch gedulden. Das Bundesministerium für Wirtschaft stellt eine Antragstellung noch im Februar in Aussicht.
Auch in Gröpelingen sind viele Unternehmen u.a. aus kreativen Branchen, dem Einzelhandel, Friseure, Nagelstudios und der Tourismusbranche stark betroffen. Unterstützen Sie weiterhin den lokalen Einzelhandel in Gröpelingen! Mit der Kampagne #allweneedisloveandmoney haben in der vergangenen Woche 60 Dienstleister und Gewerbetreibende aus dem Viertel auf die dramatische Situation aufmerksam gemacht. Wie im Viertel, in Hemelingen, der Neustadt so auch in Gröpelingen: Unterstützen Sie die lokale Wirtschaft, wo es möglich ist.
#allweneedisloveandmoney #buylocal #gröpelliebe